gleich zwei Beispiele für die Bedeutung von Antidiskriminierungsberatung finden sich in diesem Newsletter. Ein Fall aus der Beratungpraxis von mira (Mit Recht bei der Arbeit) stellt ein häufiges - nicht rechtmäßiges - Vorgehen von Arbeitgeber_innen, insbesondere Leiharbeitsfirmen dar. Außerdem enthält der Beitrag Praxistipps, wie in diesen Fällen gehandelt werden kann. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang über die Eröffnung einer zweiten mira Beratungsstelle in Karlsruhe am 17.07.2019.
Von überregionaler Bedeutung ist das Urteil des Konstanzer Landgerichts zu einer rassistischen Kontrolle durch einen Ladendetektiv. Die Antidiskriminierungsberatung von adis e.V. hat den Kläger in diesem Fall unterstützt.
Passend zum IDAHOBIT am 17.05. startete im Mai 2019 ein neues Kleinprojekt bei adis, welches vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert wird im Rahmen des Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte. „Community Care für trans Personen“ befasst sich mit der Gesundheitsversorgung von trans Personen in Tübingen und Umgebung.
Außerdem enthält dieser Newsletter eine Stellungnahme zu Boris Palmers Kritik an der Werbekampagne der Deutschen Bahn, einen Rückblick zum Film- und Aktionsabend "Kinder der Utopie", sowie die nochmalige Ausschreibung der Fortbildungsreihe für Mitarbeiter_innen der Jugendmigrationsdienst - es sind noch zwei Plätze frei!